Garantiebedingungen
24 Monate freiwillige EMLAR-Garantie
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist:
EMLAR Home GmbH
Kleine Friedensstraße 24
15328 Küstriner Vorland
Deutschland
Telefon: +49 1517 250 5264
E-Mail: info@emlar-matratze.de
2. Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist für den Verbraucher unentgeltlich.
Diese gesetzlichen Rechte werden durch die vorliegende freiwillige Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Die Garantie stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung des Garantiegebers dar.
3. Garantiedauer und Geltungsbereich
Die freiwillige Garantie gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Ablieferung der Ware.
Die Garantie gilt für neue Produkte, die unmittelbar über den Online-Shop emlar-matratze.de von EMLAR Home GmbH erworben wurden und bei denen die 24-monatige Garantie im Angebot ausgewiesen ist.
Sie umfasst insbesondere Matratzen, Polsterbetten, Boxspringbetten, Sofas, Ecksofas, Matratzenauflagen und weitere entsprechend gekennzeichnete Produkte.
Der räumliche Geltungsbereich der Garantie erstreckt sich auf Deutschland. Für außerhalb Deutschlands gelieferte Produkte gelten ergänzend gegebenenfalls ausdrücklich mitgeteilte Garantiebedingungen.
4. Garantieumfang
Die Garantie umfasst Material-, Verarbeitungs- und Herstellungsfehler der erfassten Produkte, die während der Garantiedauer auftreten und nicht auf eine nachfolgend ausgeschlossene Ursache zurückzuführen sind.
Bei Matratzen betrifft dies insbesondere garantiefähige Material- oder Verarbeitungsfehler des Matratzenkerns, der Federn, Schaumstoffe, Verbindungen und sonstigen konstruktiven Bestandteile.
Bei Möbeln umfasst dies insbesondere garantiefähige Material- und Verarbeitungsfehler an tragenden Konstruktionen, Beschlägen, Nähten und Polsterelementen.
Soweit die Garantie eine Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 Abs. 2 BGB darstellt, stehen dem Verbraucher bei einem Garantiefall mindestens die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2, 3, 5 und 6 sowie § 475 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 BGB zu.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von der Art und Durchführung der Garantieleistung unberührt.
5. Garantieausschlüsse
Die freiwillige Garantie umfasst keine Schäden oder Beeinträchtigungen, die nachweislich durch folgende Umstände verursacht wurden:
a) unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung;
b) Verwendung einer für die Matratze ungeeigneten Unterlage oder eines nicht geeigneten Lattenrostes;
c) Lattenroste mit Leistenabständen über 4,5 cm, soweit für das jeweilige Matratzenmodell keine anderen Anforderungen festgelegt sind;
d) beschädigte, instabile, unebene oder unzureichend tragfähige Unterkonstruktionen;
e) Verwendung ungeeigneter verstellbarer Bettkonstruktionen beziehungsweise unzulässige Biegung oder Stauchung des Matratzenkerns;
f) dauerhafte Verwendung auf Paletten, ungeeigneten Holzplatten, dem Fußboden oder anderen nicht ausreichend belüfteten Unterlagen;
g) übermäßige oder ungeeignete Wärme- und Temperatureinwirkung, insbesondere unmittelbar neben Heizkörpern, Öfen oder anderen starken Wärmequellen;
h) Flüssigkeitseinwirkung, dauerhafte Feuchtigkeit oder unsachgemäße Lagerung;
i) mangelnde Belüftung und daraus entstehende Folgeschäden;
j) außergewöhnliche mechanische Belastung, Stoß-, Schnitt-, Reiß- oder Druckschäden;
k) unsachgemäße Montage, Bedienung oder Handhabung;
l) ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel und chemische Einwirkungen;
m) unsachgemäße Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe;
n) gewöhnlichen, bestimmungsgemäßen Verschleiß, soweit dieser keinen garantierten Mangel darstellt.
Normale materialbedingte Veränderungen von Polsterungen, Stoffoberflächen, Schaumstoffen und anderen elastischen Materialien stellen nicht allein deshalb einen Garantiefall dar, weil sich ihr Erscheinungsbild während des Gebrauchs verändert.
Maßgeblich sind die zugesicherten Eigenschaften des jeweiligen Produkts und die Ursache der beanstandeten Veränderung.
Ein Garantieausschluss aufgrund unsachgemäßer Nutzung setzt voraus, dass die beanstandete Beschädigung oder Beeinträchtigung tatsächlich hierdurch verursacht wurde.
Unabhängige Material- oder Herstellungsfehler werden nicht allein deshalb von der Garantie ausgeschlossen, weil der Kunde eine andere Nutzungsempfehlung nicht beachtet hat.
6. Geltendmachung der Garantie
Garantieansprüche können innerhalb der Garantiedauer per E-Mail an info@emlar-matratze.de geltend gemacht werden.
Zur Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt beziehungsweise empfohlen:
Name und Kontaktdaten des Kunden;
Bestellnummer oder anderer geeigneter Kaufnachweis;
Bezeichnung des Produkts;
Beschreibung des beanstandeten Problems;
soweit möglich, Fotos oder andere geeignete Unterlagen.
Bei Matratzen können insbesondere Aufnahmen des Matratzenkerns, der Unterlage, des Lattenrostes und der beanstandeten Verformungen angefordert werden, soweit dies für die Beurteilung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
Der Garantiegeber kann zur sachgerechten Feststellung der Schadensursache eine angemessene Prüfung des Produkts veranlassen.
Erforderliche Transport- und Prüfungskosten im anerkannten Garantiefall trägt der Garantiegeber im gesetzlich gebotenen Umfang.
Die Garantieabwicklung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden.
Die Geltendmachung der gesetzlichen Mängelrechte bleibt jederzeit unabhängig von diesem Garantieverfahren möglich.
7. Schlussbestimmungen
Diese Garantiebedingungen gelten für Produkte, für die der Verkäufer die vorliegende freiwillige 24-monatige Garantie ausdrücklich gewährt.
Die Garantiebedingungen werden dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.